Abhängig vom Alter beziehungsweise vom Status der Krankenversicherung kann ich wie folgt abrechnen:

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21, die über die Beihilfe oder privat versichert sind:
hier ist es mir möglich, als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin über die Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für das Kletterangebot.

Bei Erwachsenen, die privat versichert sind:
hier ist es mir gegebenenfalls möglich, als Heilpraktikerin für Psychotherapie über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abzurechnen.

Mit gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider nicht abrechnen.

Daher sind alle anderen Menschen, die zu mir kommen möchten, Selbstzahler:innen.

Für Menschen mit kleinem Einkommen halte ich besondere Tarife bereit. Sprechen Sie mich an!